Wir beraten Sie individuell

Folgende Kostenträger können für die Leistung unseres Teilhabedienstes zuständig sein:

- Pflegeversicherung (Verhinderungspflege / anteilig Kurzzeitpflege)
- Amt für Soziale Arbeit (Eingliederungshilfe)
- Jugendamt (Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Beeinträchtigung).

Bei den Leistungen der Pflegekassen handelt es sich um fixe Jahresbudgets, die einkommensunabhängig sind. Die Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse ist eine Einstufung in einen Pflegegrad.

Der Antrag für eine Übernahme über die Eingliederungshilfe bzw. das Jugendamt muss individuell geprüft und entschieden werden. Eltern erhalten durch unser Fachpersonal die notwendige Unterstützung beim Ausfüllen der entsprechenden Anträge.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Leistungen privat zu finanzieren.

Sie möchten die Angebote unabhängig von einem Pflegegrad nutzen oder benötigen Hilfe beim Stellen der Anträge?
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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